Textversion    Schriftgröße: A A A

Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF)

Die Feststellung und Zuerkennung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Schulbehörde ist Voraussetzung für den Anspruch des Kindes mit Behinderung auf die verschiedensten personellen, materiellen, konzeptionellen und baulichen Unterstützungsmaßnahmen der Sonderpädagogik,  Dies betrifft gleichermaßen SchülerInnen, deren Eltern sich für einen integrativen Unterricht in der Regelschule entscheiden, als auch SchülerInnen, deren Eltern Sonderschulen bevorzugen.

Durch sonderpädagogische Förderung soll für behinderte Kinder eine ihren persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklicht werden. Sie soll zu einem möglichst hohen Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung beitragen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gemäß §8 Schulpflichtgesetz liegt vor, wenn ein Kind infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule oder im Polytechnischen Lehrgang (Schule) ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag. Daraus ergibt sich, dass ein schulisches Versagen eines Schülers auf eine physische oder psychische Behinderung rückführbar sein muss, dass somit ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Bestimmungsmerkmal „dem Unterricht nicht folgen können“ und dem Vorliegen einer physischen oder psychischen Behinderung bestehen muss. Ungenügende Schulleistungen ohne das Bestimmungsmerkmal der Behinderung begründen daher keinen sonderpädagogischen Förderbedarf.

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß §8 SchPflG setzt eine sorgfältige diagnostische Analyse voraus, mit der die aktuellen Schwierigkeiten, den Anforderungen des Unterrichts nicht entsprechen zu können, geklärt werden. Erst in weiterer Folge ist zu entscheiden welche Maßnahmen gesetzt werden können und ob eine spezifische Ressourcenzuteilung erforderlich und sinnvoll ist.

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellt eine bedeutsame Maßnahme für den Bildungsweg eines/einer SchülerIn dar, die eine sorgfältige Überprüfung und Abwägung erfordert. Sowohl vorschnelle und etikettierende Zuschreibung als auch sonderpädagogische Vernachlässigung sind Fehlentwicklungen, denen von Anfang an begegnet werden soll.