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Praktikum & Begleitdienst

Viele Personen, die eine Ausbildung im Sozialbereich machen, brauchen ein Praktikum. Unter welchen Bedingungen man bei der Lebenshilfe ein Praktikum machen kann, aber auch, welche Tätgikeiten ein so genannter "Begleitdienst" umfasst, lesen Sie hier.

 
Betreuerarbeit schnuppern: Barbara Musil bei ihrem Praktikum in der Werkstatt Nobilegasse
Betreuerarbeit schnuppern: Barbara Musil bei ihrem Praktikum in der Werkstatt Nobilegasse
 

In allen unseren Werkstätten und Wohneinrichtungen kann ein Praktikum gemacht werden. Aufgrund der großen Nachfrage können wir Praktikumsplätze aber nur jenen Personen anbieten, die dieses im Rahmen einer Sozialausbildung (im weiteren Sinne) benötigen. Bei länger andauernden Praktika (ab ca. 3-4 Monaten) können wir nach Vereinbarung ein Praktikumsentgelt bezahlen.

Im Praktikumseinsatz können Sie den Alltag in einer Werkstatt oder einer Wohneinrichtung kennen lernen. Sie unterstützen das Betreuungsteam bei seiner Arbeit. Sie haben eine Ansprechperson, die Sie durch das Praktikum begleitet und sie erhalten natürlich auch eine Praktikumsbestätigung.
Kurz- und Schnupperpraktika sind nicht möglich.

Für Anfragen oder Bewerbung zu einem Praktikum füllen Sie bitte dieses Formular aus!

 

 

Begleitdienst

Peter Wolf genießt die Ausflüge mit seinem Begleitdienst - hier nach Schönbrunn
Peter Wolf genießt die Ausflüge mit seinem Begleitdienst - hier nach Schönbrunn
 

Bewohnerinnen und Bewohner unserer Wohneinrichtungen haben vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Sie können z. B. an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilnehmen. Sie können aber auch selbständig etwas unternehmen. Manche BewohnerInnen benötigen dabei eine Begleitung, z.B. um ins Kino zu gehen, einen Ausflug zu machen oder eine Rad-Tour zu unternehmen. Hiefür kommen Begleitdienste in Frage.

Begleitdienste sind außenstehende Personen, die von der behinderten Person für eine konkrete Assistenz „eingekauft“ werden. Es wird eine Pauschale pro Stunde vereinbart (in der Regel sind dies ca. 8,- € ). Über zusätzliche Kosten (wie z.B. die Kinokarte, etc.) wird eine Vereinbarung getroffen.

Die Lebenshilfe Wien verhilft den BewohnerInnen zu einem Begleitdienst, indem sie diesbezügliche Anfragen weiterleitet. Die behinderte Person (unterstützt durch die BetreuerInnen in der Wohneinrichtung) macht sich einen Termin zum gegenseitigen Kennelernen mit dem möglichen Begleitdienst aus. Dabei werden dann auch Inhalte und Rahmen der Aktivität(en) definiert. Die BetreuerInnen stehen dem Begleitdienst auch mit Information und Rat zur Verfügung.

Die Frequenz der Begleitdienste ist unterschiedlich: Von fallweise bis zu regelmäßig.
Als Begleitdienst sollte man zumindest ein paar Stunden regelmäßig (z.B. vierzehntägig) über einen längeren Zeitraum (ca. 1 Jahr) anbieten können.

Die Lebenshilfe Wien hat für freiwillige Helfer (darunter fallen auch Begleitdienste) eine Haftpflicht- und Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen.

Bei Interesse an Begleitdiensten füllen Sie bitte dieses Formular aus!