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Gesellschaft & Verantwortung

Solidarisches Handeln bedeutet, dass unser Staat behinderten Menschen die Unterstützungen garantiert, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen. Hilfe muss zu demjenigen kommen, der sie braucht, und nicht umgekehrt.

 
Nahaufnahme von Händen, die sich gegenseitig halten

Wir trauern um die Menschen, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft aufgrund ihrer Behinderung ermordet wurden. Für uns ist diese Vergangenheit eine Mahnung und ein Warnsignal vor der Unberechenbarkeit menschlichen Handelns. Wir werden uns dafür einsetzen, dass sich ein derartiges Geschehen nie mehr wiederholt: Das Recht auf Leben, ein Leben in der Gemeinschaft, darf unter keinen Umständen in Frage gestellt werden. Das bedeutet für die humane Gesellschaft die Verpflichtung, für Bedingungen zu sorgen, die ein lebenswertes Leben ermöglichen.
Mit Sorge beobachten wir jedoch Tendenzen, dass die Selbstverständlichkeit des Lebensrechts in verschiedenen Formen unter dem Vorwand des "Vermeidens von Leid" in Frage gestellt wird. Unterschiedliche Entwicklungen bedrohen nicht nur konkret betroffene Personen, sondern auch die positive Gesamtentwicklung der letzten Jahrzehnte:

  • Die Verweigerung notwendiger medizinischer Behandlung, meist für Neugeborene oder Kleinkinder, mit dem pseudo-humanitären Hinweis: "Es ist besser für das Kind, ihm Leid und Unglück zu ersparen".
    Die Haltung der Lebenshilfe zu dieser meist versteckten Praxis ist ebenso eindeutig wie die gesetzliche Lage: Das Leben jeden Kindes, auch eines schwer behinderten, steht unter strafrechtlichem Schutz. Das Lebensrecht des Kindes ist unveräußerlich; auch steht es Eltern nicht frei, über Behandlung oder Nichtbehandlung bei lebensbedrohenden Situationen zu entscheiden. Auch im späteren Leben ist Behinderung niemals ein Grund, eine medizinische Behandlung vorzuenthalten. Jeder Mensch hat das uneingeschränkte Recht auf die medizinische Sorge, wie sie dem Stand der ärztlichen Kunst entspricht.

  • Gezieltes genetisches Screening, bei dem mit Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik nach Behinderung oder Risiken gesucht und eine anschließende Abtreibung "empfohlen" wird.
    Unsere Einstellung ist auch hier klar: Pränatale (vorgeburtliche) Diagnostik und humangenetische Beratung dürfen weder zur Pflicht gemacht werden, noch durch sozialen oder materiellen Druck (etwa durch Einbindung in die verpflichtenden Untersuchungen des Mutter- Kind-Passes) zur Routinemaßnahme entwickelt werden. Ausschließlich auf Wunsch ratsuchender Menschen sollen vorgeburtliche Diagnostik oder andere in Entwicklung stehende Untersuchungen (und nur mit umfassender Beratung) angeboten werden. Rechte und Pflichten von Ärzten und "humangenetischen Beratungsstellen" bedürfen der gesetzlichen Präzisierung unter Einbindung der Interessenvertretungen behinderter Menschen. Unser wichtigstes Anliegen: Der Zugang zu positiver, lebensbejahender Information über die Entwicklungschancen jeden Kindes, auch im Falle einer Behinderung.
  • Einschränkung von Lebensrecht und Lebensqualität für behinderte Menschen auch in sozialer und kultureller Hinsicht, als Teil der Gemeinschaft.
    Statt Solidarität wird in der Gesellschaft heute Individualität groß geschrieben. Jeder für sich selbst und keiner für alle. Menschen, die nicht leisten können, werden zu Randgruppen und für ihr Schicksal selbst verantwortlich gemacht. Unterstützungen sind keine Selbstverständlichkeit, sondern müssen erbettelt werden, und obwohl es uns besser geht denn je, wird laufend im Sozialbereich eingespart. Zwar steht in der österreichischen Verfassung geschrieben "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", und es gibt jetzt auch ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz, doch die Diskriminierung behinderter Menschen ist damit noch lange nicht Vergangenheit. Wir sind uns dieser Realität bewusst und bleiben deshalb umso wachsamer, um auch weiterhin an der Seite behinderter Menschen und ihrer Angehörigen für deren Rechte zu kämpfen. Weil es um die RECHTE gleichberechtiger BürgerInnen geht, und nicht um Almosen, die von einer Gesellschaft großzügig vergeben werden!
  • Lebensrecht wird abgestuft - in ihren "positiven Bekenntnissen" zu behinderten Menschen meint die Gesellschaft Menschen mit leichter Behinderung. Je größer jedoch der Unterstützungsbedarf, desto diskussionswürdiger scheint in den heutigen Zeiten das Lebensrecht behinderter Menschen zu werden.
    Eine kleine Gruppe von Menschen ist durch ihre Behinderung so schwer beeinträchtigt, dass sie ein Leben lang bei vielen alltäglichen Handlungen Unterstützung, auch Pflege brauchen. Auch für sie muss der Grundsatz gemeinsamen Lebens gelten. Oft sind jedoch immer noch schlecht ausgestattete Großheime die Endstation für intensiv pflegebedürftige Personen, mit denen keiner so recht etwas anzufangen wusste. Schlechte Lebensbedingungen, wie z.B. große Schlafsäle statt individuellem Lebensraum, zuwenig Personal für persönliche Zuwendung oder fehlende Förderung im Schulater sind nicht unabwendbar. Gute Lebensbedingungen lassen sich schaffen. Auch intensive Zuwendung und Hilfe kann menschlich, fachlich kompetent und in ausreichendem Maß organisiert werden.
    Behinderung ist Schicksal. Wie wir damit aber umgehen, und welche Folgen sie tatsächlich für die betroffenen Menschen hat, nicht. Darin liegt in unseren Augen die gesellschaftliche Verantwortung. Zu oft heißt die Antwort: "Das Geld für gute Betreuung haben wir nicht!" Damit können wir uns nicht zufrieden geben. Unsere Gesellschaft leistet sich vielen Luxus. Da müssen anständige Sorge und Lebensbedingungen für diese kleine Gruppe von MitbügerInnen ein selbstverständliches Recht sein.
    Denn Lebensrecht ist nicht abstufbar!